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Verzeichnis der Sachverständigen

Aus diesem Verzeichnis der hier eingetragenen Fachleute wählen die Südtiroler Gemeinden ihre Mitglieder für die Gemeindekommission Raum und Landschaft aus.

Die mit Landesgesetz „Raum und Landschaft“ Nr. 9 vom 10. Juli 2018 vorgesehenen Kollegialorgane weisen eine hohe fachliche Kompetenz auf, welche mit den eingetragenen Fachleuten im Verzeichnis sichergestellt wird.

Das Verzeichnis ist in acht verschiedenen Abschnitten unterteilt:

  • Abschnitt: Raumordnung (A)
  • Abschnitt: Natur (B)
  • Abschnitt: Landschaft (C)
  • Abschnitt: Baukultur (D)
  • Abschnitt: Wirtschaft (E)
  • Abschnitt: Soziales (F)
  • Abschnitt: Landwirtschafts- und Forstwissenschaften (G)
  • Abschnitt: Naturgefahren (H)

Ansuchen um Eintragung

Die Abschnitte des Verzeichnisses mit Direkteintragung werden zweimal jährlich aktualisiert, so dass Anmeldungen bis zum 30.11. und 31.05. eines jeden Jahres eingereicht werden können.

Mit Beschluss der Landesregierung (Nr. 130 vom 26.02.2019 i.g.F.) sind die allgemeinen und persönlichen Voraussetzungen für die Eintragung und den Verbleib im Verzeichnis festgelegt.

Eine Anmeldung der Direkteintragung ist jederzeit möglich. In den mit Bewertungsverfahren vorgesehenen Fällen, welche vom Beschluss geregelt werden, muss die Einladung zum Bewertungsverfahren abgewartet werden, das aus einer mündlichen Prüfung besteht.

Das Gesuch kann im interaktiven PDF-Formular ausgefüllt und kann an folgende Adresse gesendet werden: verzeichnis.registro@pec.prov.bz.it

Hier geht es zum Anmeldeformular

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Letzte Aktualisierung: 18/06/2025