Raumplanung
Raumplanung sorgt dafür, dass Ortschaften und Siedlungen lebenswert bleiben – sie verfolgt das Ziel Wohnen, Arbeiten, Natur und Mobilität zu einem harmonischen Ganzen für nachhaltige Zukunft zu verbinden
Das Landesgesetz für Raum und Landschaft sieht mehrere Planungsinstrumente vor, die es ermöglichen sollen diese Ziele zu erreichen. Diese Planungsinstrumente reichen vom Landesstrategieplan bis zu den Durchführungsplänen für einzelne Baugebiete.
Landesstrategieplan
Der Landesstrategieplan (LSP) ist das strategische Planungsinstrument, welches vom Landesgesetz für Raum und Landschaft eingeführt wurde.
Fachpläne
Die Fachpläne sind Planungsinstrumente, die sich auf spezifische Fachbereiche beziehen. Die Fachpläne der Provinz Bozen sind dafür zuständig Ziele, Prinzipien und Leitlinien des Landesraumordnungsentwicklungsplans (LEROP) umzusetzen.
Das Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft
Das Gemeindeentwicklungsprogramm (GProRL) ist ein langfristiges Planungsinstrument das die strategische Planung und Entscheidungen der Gemeinden in Bezug auf ihre räumliche Entwicklung beinhaltet.
Der Gemeindeplan für Raum und Landschaft
Der Gemeindeplan (GPLanRL) ersetzt den Bauleitplan (BLP). Er bestimmt die Bodennutzungen in den Gemeinden.
Der Durchführungsplan
Der Durchführungsplan legt die Bauvorschriften genauer fest und bietet den Gemeinden ein Instrument zur Steigerung der Qualität und Aufenthaltsqualität in den Baugebieten.
Veröffentlichungen SUP
Auf dieser Seite sind die Unterlagen im Sinne der Art. 13 und 14 des Gesetzes Nr. 17/2017 veröffentlicht.
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Letzte Aktualisierung: 27/07/2026





