Dolomiten UNESCO Welterbe
Am 26. Juni 2009 hat das Welterbekomitee der UNESCO in seiner 33. Sitzung in Sevilla (Spanien) die Dolomiten in die Welterbeliste aufgenommen. Damit wurde ihnen die für eine Naturstätte höchstmögliche Anerkennung verliehen.
Zum Welterbe ernannt wurden nicht die gesamten Dolomiten, sondern neun Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von 230.000 Hektar (Kern- und Pufferzone). Diese hängen geografisch nicht zusammen, bilden aber hinsichtlich der Kriterien für die Aufnahme in die Welterbeliste ein einheitliches Ganzes und sind deshalb ein sogenanntes „serielles Welterbegut“. Ungefähr 95% der Gesamtfläche sind Schutzgebiete, darunter Natur- und Regionalparks, ein Nationalpark, Natura-2000-Gebiete und ein Naturdenkmal.
Die neun Teilgebiete erstrecken sich über die Autonomen Provinzen Bozen - Südtirol und Trient sowie die Provinz Belluno in der Region Veneto und die Autonome Region Friuli Venezia-Giulia.
Damit Naturgüter in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen werden können, muss ihre Einzigartigkeit sowie ihre Integrität in Verbindung mit mindestens einem von zehn Kriterien nachgewiesen werden. Zusätzlich müssen Naturgüter bereits vor ihrer Kandidatur über einen Schutzgebietsstatus verfügen. Die Kombination aus Einzigartigkeit, Integrität und Schutzstatus wird auch außergewöhnlicher universeller Wert einer Stätte genannt.
Um Welterbe zu bleiben, muss der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte auch in der Zukunft erhalten bleiben. Die Entwicklung im Dolomiten UNESCO Welterbegebiet darf somit seine landschaftliche Schönheit und seine geologische und geomorphologische Bedeutung nicht gefährden.
Erklärung des Welterbekomitees der UNESCO über den außergewöhnlichen universellen Wert der Dolomiten, 33. Sitzung, Sevilla 2009
Die neun Teilgebiete des Welterbes Dolomiten bilden eine Serie einzigartiger Gebirgslandschaften von außergewöhnlicher Schönheit. Ihre beeindruckend senkrechten und bleichen Gipfel weisen eine weltweit außerordentliche Formenvielfalt auf. Diese Berge sind ferner für die Erdwissenschaften von internationaler Bedeutung. Die Anzahl und Ansammlung äußerst unterschiedlicher Karbonatformationen ist weltweit einzigartig. Die großartig aufgeschlossene Geologie ermöglicht einen Einblick in das Meeresleben der Trias, das sich nach dem größten jemals in der Erdgeschichte nachgewiesenen Artensterben entwickelt hat. Die erhabenen, monumentalen und farbenreichen Landschaften der Dolomiten haben seit jeher eine Vielzahl an Reisenden fasziniert und waren die Quelle zahlreicher wissenschaftlicher und künstlerischer Interpretationen.
Dolomiten UNESCO Welterbe in Südtirol
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Interregionale Führung
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Berichte und Monitoring auf internationaler Ebene
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Kandidatur
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Die Dolomiten wurden anhand folgender Kriterien zum Welterbe ernannt:
- Kriterium VII „Güter mit überragenden Naturerscheinungen oder mit Gebieten von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung“.
- Kriterium VIII „Güter, die außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale“.
Die Schönheit der Dolomiten gründet unter anderem auf der ungewöhnlichen Formen- und Farbenvielfalt. Gesteigert wird der tiefe Eindruck, den die Dolomiten hinterlassen, durch ein natürliches Phänomen, die Enrosadira (Alpenglühen).
Aus geologischer und geomorphologischer Sicht sind die Dolomiten besonders wertvoll, weil durch die schwache tektonische Verformung, die großen vorhandenen Aufschlüsse, die Mächtigkeit der Sedimentgesteine und ihre räumliche Kontinuität die geologische Geschichte bis heute in Zeit (vertikal) und Raum (horizontal) ablesbar ist.
Die UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation) ist eine rechtlich selbstständige zwischenstaatliche Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Der Teilbereich Kultur ist zuständig für den Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt.
Zu diesem Zweck wurde 1972 das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt – die Welterbekonvention beschlossen. „Teile des Kultur- oder Naturerbes sind von außergewöhnlicher Bedeutung und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit zu erhalten“, lautet der Leitgedanke.
Außergewöhnlich ist auch seine universelle Anwendung: Unabhängig von den Ländern, in denen sie sich befinden, gehören die Welterbegüter allen Völkern der Erde.
Umgesetzt wird die Welterbekonvention vom Welterbekomitee der UNESCO, einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten zwischenstaatlichen Exekutivorgan.
Bis heute wurden insgesamt 1223 Stätten in 168 Staaten von der UNESCO zum Welterbe ernannt, 952 davon gehören dem Kulturerbe und 231 dem Naturerbe an. 40 sind gemischte Güter (Stand Juli 2024).
Übersichtskarte der Welterbestätten
Auffallend ist der große Unterschied zwischen der Anzahl von Kultur- und Naturerbestätten. Nur circa 1/5 aller Welterbestätten gehören zum Naturerbe, die große Mehrheit zählt zum Kulturerbe. In Italien sprechen die Zahlen eine noch deutlichere Sprache: von den 59 aufgenommenen Stätten gehören nur sechs zum Weltnaturerbe, alle anderen zum Weltkulturerbe (Stand Juli 2024).
Diese Verteilung lässt erahnen, wie viel schwieriger es ist Weltnaturerbe zu werden als Weltkulturerbe. Naturstätten weisen selten alle Eigenschaften auf, die für die Aufnahme zu erfüllen sind. Die Aufnahme einer Naturstätte in die Welterbeliste ist die größtmögliche Anerkennung für eine solche.
Die Aufnahme bringt selbstverständlich auch Verpflichtungen mit sich. Der Staat, in dem sich die Welterbestätte befindet, muss diese schützen und für zukünftige Generationen erhalten. Zusätzliche rechtliche Bindungen gibt es aber nicht. Deshalb müssen Welterbestätten bereits vor ihrer Aufnahme über einen ausreichenden gesetzlichen Schutz verfügen. Das ist eine der Bedingungen für die Aufnahme in die Welterbeliste.
Besonders bedrohte Welterbestätten können vom Welterbekomitee der UNESCO auf die Liste des Welterbes in Gefahr (Rote Liste) gesetzt werden und im schlimmsten Fall wieder von der Welterbeliste gestrichen werden. Aktuell befinden sich 56 Welterbestätten auf der Roten Liste (Stand Juli 2024).
„Welterbe der UNESCO“ bezeichnet nicht eine Landschaftsschutzkategorie wie es beispielsweise ein Naturpark oder ein Nationalpark ist. Genauso wenig ist die Auszeichnung mit einer touristischen Marke zu verwechseln.
Sie zertifiziert die Einzigartigkeit einer Stätte.

