Gesetze, Dekrete und Richtlinien
Hier finden Sie alle Gesetzestexte, Dekrete, Richtlinien, die für den Landschaftsschutz und die Raumordnung in Südtirol von Bedeutung sind.
Neue Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“
Dieses Gesetz regelt den Schutz und die Aufwertung der Landschaft, die Raumentwicklung und die Einschränkung des Bodenverbrauchs.
Weitere Informationen finden Sie unter Landesgesetz "Raum und Landschaft".
Lexbrowser: Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9
Naturschutzgesetz und andere Bestimmungen
Dieses Gesetz regelt den Schutz der wild lebenden Tiere, der wild wachsenden Pflanzen, ihrer Lebensräume sowie den Schutz von Fossilien und Mineralien.
Weitere Informationen finden Sie unter Schutzgebiete und Natura 2000.
Lexbrowser: Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6
Enteignung für gemeinnützige Zwecke in allen Bereichen, wofür das Land zuständig ist
Dieses Gesetz wird in allen Bereichen, wofür das Land zuständig ist, auf die Enteignung von Liegenschaften oder dinglicher Rechte an Liegenschaften und auf die Auferlegung von Dienstbarkeiten angewandt, welche für die Verwirklichung von gemeinnützigen Vorhaben des Landes, der Anstalten des Landes, der Gemeinden, der Gemeindenkonsortien und der Bezirksgemeinschaften sowie von Betrieben derselben erforderlich sind.
Lexbrowser: Landesgesetz vom 15. April 1991, Nr. 10
Naturparks in Südtirol
Ziel dieses Gesetzes (Bestimmungen und Maßnahmen für die Entwicklung und Pflege der Naturparke) ist es, die natürliche Umwelt und die Landschaft der Naturparke zu schützen, zu erhalten und zu verbessern; durch wissenschaftliche Forschung zu einer möglichst umfassenden Kenntnis dieser Gebiete beizutragen; weiters das Naturverständnis zu fördern und für eine geordnete Entwicklung der Erholungsnutzung zu sorgen.
Website: Naturparke
Lexbrowser: Landesgesetz vom 12. März 1981, Nr. 7
Nationalpark Stilfserjoch
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der am 11. Februar 2015 vom Ministerium für Umwelt und Landschafts- und Meeresschutz, der Region Lombardei und den Autonomen Provinzen Bozen und Trient unterzeichneten Vereinbarung. Dieses betrifft die Übertragung staatlicher Befugnisse und finanzieller Obliegenheiten bezüglich des Nationalparks Stilfserjoch, sowie des Artikels 3 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 22. März 1974, Nr. 279 (Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol betreffend Mindestbewirtschaftungseinheiten, Jagd und Fischerei, Land- und Forstwirtschaft), in geltender Fassung.
Dieses Gesetz regelt im Rahmen der vom Autonomiestatut vorgesehenen primären Gesetzgebungsbefugnis für jenen Teil, der das Gebiet der Autonomen Provinz Bozen betrifft, die Führung und Organisation des Nationalparks Stilfserjoch, in der Folge Nationalpark, sowie die Verfahren zur Erstellung und Genehmigung des Nationalparkplans und der Nationalparkordnung.
Weitere Informationen finden Sie unter Nationalpark Stilfserjoch.
Lexbrowser: Landesgesetz vom 16. März 2018, Nr. 4
Durchführungsbestimmungen und Richtlinien
Rundschreiben "Natur, Landschaft und Raumentwicklung"
Siehe die Rundschreiben der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung auf der Seite Publikationen, indem Sie die Kategorie "Rundschreiben" auswählen und nach dem Datum (Monat und Jahr) der Veröffentlichung suchen.