Nationalpark Stilfserjoch
Der Nationalpark Stilfserjoch ist ein nationales Schutzgebiet, das sich über zwei Regionen Italiens, Trentino-Südtirol und die Lombardei, erstreckt. Das Land Südtirol ist für Tätigkeiten im Südtiroler Teil des Nationalparks verantwortlich.
Beiträge
Die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung gewährt Beiträge, um traditionelle Kulturlandschaften und gebietstypische Besonderheiten im Nationalpark Stilfserjoch zu erhalten und aufzuwerten. Zudem werden Landschaftspflegeprämien für die Erhaltung des traditionellen Landschaftsbildes und der biologischen Vielfalt ökologisch wertvoller Lebensräume gewährt.
Genehmigungen
Für folgende Tätigkeiten im Nationalpark Stilfserjoch ist eine Genehmigung notwendig.
Für den gesamten Nationalpark Stilfserjoch gilt eine Flugverbotszone. Wer einen Flug mit Luftfahrzeugen (z.B. Hubschrauber oder Drohnen) auf dem Gebiet des Südtiroler Anteils des Nationalparks Stilfserjoch plant, muss ein entsprechendes Ansuchen an das Amt für den Nationalpark stellen.
Angegeben werden muss:
- Antragsteller und Auftraggeber
- Beschreibung des Einsatzes
- Pilot
- Art des Fluggeräts
- Anzahl der Flüge
- Details des Flugs (Datum, Zeitraum, Flugroute)
Rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen:
Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe h) des Gesetzes vom 6. Dezember 1991 Nr. 394 Rahmengesetz über die Schutzgebiete, in geltender Fassung;
Landesgesetz vom 27. Oktober 1997, Nr. 15 — Regelung des Verkehrs mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen zum Zwecke des Umweltschutzes, in geltender Fassung;
Dekret des Landeshauptmanns vom 10. April 2015, Nr. 7 Verordnung über den Verkehr mit Luftfahrzeugen in geschützten Gebieten, in geltender Fassung;
Parkordnung des Südtiroler Anteils des Nationalparks Stilfserjoch, siehe Anlage zu Landesregierungsbeschluss Nr. 522 vom 26.07.2022
Kontakt:
Amt für den Nationalpark Stilfserjoch
Rathausplatz 1
39020 Glurns
Tel.: 0473 830430
E-Mail: nationalpark.stilfserjoch@provinz.bz.it
PEC: nationalpark.parconazionale@pec.prov.bz.it
Für das Sammeln von Pflanzen im Nationalpark Stilfserjoch wird eine Genehmigung benötigt. Im Ansuchen muss folgende angegeben werden:
- Artname
- Gesammelte Pflanzenteile
- Anzahl
- Sammelgebiet, Sammelort
- Gründe für das Sammeln der Pflanzen (kurze Beschreibung des Projekts im Rahmen von Forschungsprojekten)
- Persönliche Angaben
Planen Sie im Nationalpark Stilfserjoch Forschungsaktivitäten, teilen Sie uns bitte folgende Inhalte mit:
- Organisation und verantwortliche Person
- Forschungsthema / Projekttitel
- Ziele, Zweck und Methoden
- Verwendetes Material
- Forschungsflächen im Nationalpark
- Dauer / Zeitraum der Forschungsaktivität
Beinhaltet Ihr Forschungsprojekt den Fang von Tieren oder das Sammeln von Pflanzen, dann müssen Sie um Genehmigung ihrer Tätigkeit ansuchen. Ihr Ansuchen muss folgenden Angaben enthalten:
- Artname
- Anzahl
- Entnahmegebiet, Sammelort
- Grund für die Entnahme (im Rahmen von Forschungsprojekten, kurze Beschreibung des Projekts)
- Persönliche Angaben sowie Angabe der Firma/Betrieb/Körperschaft
Rechtliche Grundlage: Rahmengesetz für Schutzgebiete vom 6. Dezember 1991 Nr. 394, Artikel 11
Bitte wenden Sie sich an das Amt für den Nationalpark Stilfserjoch.
Bitte wenden Sie sich an das Amt für den Nationalpark Stilfserjoch.
Für alle Tätigkeiten in einem Natura 2000 Gebiet ist eine Genehmigung notwendig.
Sind sie nicht sicher, ob Ihre Tätigkeit innerhalb oder außerhalb durchgeführt wird, können Sie in Geobrowser Maps die Schaltflächen: Planung, Landschaftsplan und Natura 2000-Gebiete betätigen und können so kontrollieren, ob Sie sich im Natura 2000 – Gebiet befinden.
Das Antragsformular für die Genehmigung finden Sie im entsprechenden Dienst: Natura 2000: Ansuchen um Ausstellung eines Verträglichkeitsgutachtens gemäß Natura 2000 - Anhang F
Natura 2000 Gebiete im Nationalpark Stilfserjoch
Das Gebiet ist als Besonderes Schutzgebiet gemäß FFH-Richtlinie ausgewiesen.
Erhaltungsmaßnahmen für BEG (FFH)
Das Dokument zu den Erhaltungsmaßnahmen für die Besonderen Schutzgebiete (BEG) gliedert sich in vier Abschnitte. Wie das Dokument zu lesen ist, erfahren Sie in der Erläuterung zu den Formats.
Das Gebiet ist als Besonderes Schutzgebiet gemäß FFH-Richtlinie ausgewiesen.
Erhaltungsmaßnahmen für BEG (FFH)
Das Dokument zu den Erhaltungsmaßnahmen für die Besonderen Schutzgebiete (BEG) gliedert sich in vier Abschnitte. Wie das Dokument zu lesen ist, erfahren Sie in der Erläuterung zu den Formats.
Das Gebiet ist als Besonderes Schutzgebiet gemäß FFH-Richtlinie und gemäß Vogelschutz-Richtlinie ausgewiesen.
Erhaltungsmaßnahmen für BEG (FFH)
Das Dokument zu den Erhaltungsmaßnahmen für die Besonderen Schutzgebiete (BEG) gliedert sich in vier Abschnitte. Wie das Dokument zu lesen ist, erfahren Sie in der Erläuterung zu den Formats.
Das Gebiet ist als Besonderes Schutzgebiet gemäß FFH-Richtlinie und gemäß Vogelschutz-Richtlinie ausgewiesen.
Erhaltungsmaßnahmen für BEG (FFH)
Das Dokument zu den Erhaltungsmaßnahmen für die Besonderen Schutzgebiete (BEG) gliedert sich in vier Abschnitte. Wie das Dokument zu lesen ist, erfahren Sie in der Erläuterung zu den Formats.
Das Gebiet ist als Besonderes Schutzgebiet gemäß FFH-Richtlinie ausgewiesen.
Erhaltungsmaßnahmen für BEG (FFH)
Das Dokument zu den Erhaltungsmaßnahmen für die Besonderen Schutzgebiete (BEG) gliedert sich in vier Abschnitte. Wie das Dokument zu lesen ist, erfahren Sie in der Erläuterung zu den Formats.
Das Gebiet ist als Besonderes Schutzgebiet gemäß FFH-Richtlinie und gemäß Vogelschutz-Richtlinie ausgewiesen.
Erhaltungsmaßnahmen für BEG (FFH)
Das Dokument zu den Erhaltungsmaßnahmen für die Besonderen Schutzgebiete (BEG) gliedert sich in vier Abschnitte. Wie das Dokument zu lesen ist, erfahren Sie in der Erläuterung zu den Formats.
Verträglichkeitsprüfung
Die Verträglichkeitsprüfung ist für alle Vorhaben durchzuführen.
Netzwerk Natura 2000
Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten sollen langfristig erhalten werden.
Rothirschmanagement
Im Nationalpark ist der Fang, die Tötung, Schädigung oder Störung von Wildtieren laut staatlichem Rahmengesetz für Schutzgebiete Nr. 394/1991 verboten. Ausnahmen dürfen nur im Fall von Krankheiten oder Seuchen gemacht werden oder wenn das Gleichgewicht zwischen der Anzahl der Tiere und dem verfügbaren Lebensraum gestört ist. Das ist beim Rothirsch im Nationalpark Stilfserjoch der Fall.
Um das Gleichgewicht im Parkgebiet wiederherzustellen, werden periodisch, also alle fünf Jahre, Managementpläne zum Rothirsch erstellt. Aktuell ist der Managementplan für die Jahre 2022-2026 in Kraft. Dieser wurde, nach dem notwendigen, positiven Gutachten des staatlichen Institutes für Umweltschutz und Umweltforschung (ISPRA), mit Beschluss der Landesregierung Nr. 514/2022 genehmigt.
Teil des Managementplans ist das jährlich im Frühjahr durchgeführte Populationsmonitoring des Rothirsches. Außerdem enthält der Plan die entstandenen Schäden in der Landwirtschaft wie etwa Verbiss-Schäden im Sommer und im Wald. Als letzten Punkt enthält der Managementplan die selektive Entnahme von vorwiegend weiblichen Tieren im Herbst.
Umgesetzt wird der Managementplan durch das Aufsichtspersonal des Nationalparks und der lokalen, eigens geschulten Jägerschaft. Sie sind die Entnahmespezialisten im Nationalpark. Jährlich nehmen ca. 400 Entnahmespezialisten (Privacy) in den einzelnen Nationalparkgemeinden an der Entnahme teil.
Die Entnahme selbst findet jährlich im Herbst von Mitte Oktober bis Mitte Dezember statt. Diese wird nach den Grundsätzen des Landesgesetzes „Bestimmungen über die Wildhege und Jagdausübung“, Nr. 14/1987 durchgeführt. Im Nationalpark darf ausschließlich bleifreie Munition verwendet werden.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für den Nationalpark Stilfserjoch.
Laufendes Genehmigungsverfahren: Nationalparkplan und Nationalparkordnung
- ANLAGE A - Kapitel 1 – Analyse
- ANLAGE B - Kapitel 2 – Operative Zielsetzungen
- ANLAGE C - Kapitel 3 – Durchführungsbestimmungen
- ANLAGE C1 - Kriterien und Leitlinien für den Schutz der Landschaft des Parks
- ANLAGE D - Natura 2000 – Erhaltungsmaßnahmen
- ANLAGE E - Checkliste Flora und Fauna
- ANLAGE F - Übersichtskarte
- ANLAGE G - Zonierungskarte 1:10.000, Zonierungskarte 1:25.000
- ANLAGE H - Natura 2000 Gebiets- und Lebensraumkarte
- ANLAGE I - Karte der wertvollsten und sensibelsten Vegetations- und Lebensraumzonen
- ANLAGE Ja und Jb - Karte der wertvollsten und sensibelsten faunistischen Zonen
- ANLAGE K - Karte der Mobilität und Nutzungen im Park
- ANLAGE L - Karte der landschaftlichen Werte
- ANLAGE M - Karte der Gewässer mit Verzeichnis der Fischereirechte
- ANLAGE N - Karte des Baubestandes
Die Nationalparkordnung ist als eigenständiges Dokument nicht Teil des Nationalparkplans.
Die Dokumente des BLR 522/2022 können im Bürgernetz oder am Sitz des Nationalparks eingesehen werden.
Der Umweltbericht für die strategische Umweltprüfung (SUP) wurde gemeinsam mit dem Nationalparkplan im Bürgernetz und auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz veröffentlicht.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Letzte Aktualisierung: 19/08/2026


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